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02.08.2011 - Guter Rat

Tipp:
Das müssen Sie beim Kauf von Baumaterialien beachten

Tipp: Das müssen Sie beim Kauf von Baumaterialien beachten
© Pixelio / Gerd Altmann
Viele Bauherren kaufen Fenster, Türen, Fliesen, Tapeten und Bodenbeläge im Baumarkt oder sogar im Internet. "Solche Sparsamkeit kann richtig teuer werden", warnt Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Dann nämlich, wenn das gekaufte Material Mängel hat." Ein Beispiel Ein klassischer Fall: Der Kunde kauft im Baumarkt Parkett und lässt es vom Handwerker verlegen. Der Handwerker erkennt nicht, dass das Material Mängel hat. Erst Wochen später löst sich die obere Schicht des Bodens ab. "Selbstverständlich hat der Kunde das Recht auf mangelfreie Ware", erläutert die Juristin. "Deshalb muss ihm der Baumarkt auch das Material ersetzen. Das war schon lange so. Auf den Handwerkerkosten für den Ein- und Ausbau allerding blieb der Kunde bislang sitzen. Dies wird sich nun möglicherweise ändern. Denn am 16.06.2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Verkäufer nicht nur das mangelhafte Verbrauchsgut umtauschen muss, sondern auch die Folgekosten tragen muss. (Rs C-65/09). Damit ist der Baumarktkunde aus dem Schneider. Zumindest theoretisch. Wie sich das neue Recht umsetzen lässt und welche rechtlichen Schritte der Kunde dabei unternehmen muss, das wird die Praxis in nächster Zeit zeigen. Vorsicht beim Internetkauf Nach wie vor raten Experten, ebenfalls beim Kauf von Baustoffen über das Internet Vorsicht walten zu lassen. Wird die Ware geliefert und hat Mängel, muss der Käufer einiges klären, etwa nach welchem Recht der Fall behandelt wird und welches Gericht gegebenenfalls überhaupt zuständig ist.

Quelle: Arge Baurecht