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21.06.2011 - Mieten & Vermieten

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Mietminderung erfasst Miete plus Nebenkosten

Tipp: Mietminderung erfasst Miete plus Nebenkosten
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Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass die Miete einschließlich aller Nebenkosten (Bruttomiete) die entscheidende Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung ist (AZ VIII ZR 223/10).Die gerechtfertigte Mietminderung müsste laut BGH dann bei der Jahresabrechnung über die Betriebskosten berücksichtigt werden. Das bedeutet, auch eine eventuelle Nachzahlungsforderung des Vermieters muss anteilig gekürzt werden. Erst nach der Betriebskostenabrechnung steht deshalb die endgültige Höhe der Mietminderung fest."Die Entscheidung ist richtig, sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs. Klar sei aber auch, dass Mieter in einem Jahr, in dem sie die Miete gemindert haben, ihre Betriebskostenabrechnung besonders sorgfältig prüfen müssen, da immer wieder Fehler auftauchen.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.