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22.06.2009 - Wirtschaft & Politik

Neue Verordnung für Kamin- und Ofenbesitzer

Neue Verordnung für Kamin- und Ofenbesitzer
© Foto: Pixelio / Ulrike Lacour
Die Bundesregierung hat aktuell eine neue Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen (BT-Drs. 16/13100), mit deren Verabschiedung im September gerechnet wird.Die neue Verordnung bezieht sich auf kleine und mittlere Feuerungsanlagen und legt unter anderem fest, welche Brennstoffe in den Öfen verheizt werden dürfen. Zudem soll durch die neue Verordnung geregelt werden, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden müssen. Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung die Feinstaubbelastung aus Kleinfeueranlagen deutlich senken, da diese eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe darstellen.Hintergrund der Maßnahme ist laut einer Mitteilung der Bundestagspressestelle unter anderem, dass rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus Feinstaub bestehen. Die bisherigen Grenzwerte für Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen stammten jedoch aus dem Jahr 1988 und gelten daher als veraltet.