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14.04.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Stets auf förmliche Bauabnahme bestehen

Tipp für Bauherren: Stets auf förmliche Bauabnahme bestehen
© fotolia / charles taylor
Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Deshalb sollten Bauherren auch nicht auf eine förmliche Bauabnahme verzichten. Vertragsklauseln, wie "Erklärt sich der Bauherr nicht zur Abnahme, gilt sie als erfolgt." verstoßen laut dem Verband Privater Bauherren gegen das Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB). Steht ein solcher Passus im Vertrag, sollte der Bauherr immer hellhörig werden und auf sein Recht zur förmlichen Abnahme bestehen. Wichtig bei der Abnahme: Der Bauherr sollte sich dazu unbedingt die fachliche Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen holen. Mit ihm gemeinsam sollte er den Bau begehen und auf mögliche Mängel hin kontrollieren. Solange er den Bau noch nicht abgenommen hat, hat der Bauunternehmer ein Interesse daran, eventuelle Mängel umgehend zu beseitigen. Verzichtet der Bauherr auf die ausdrückliche Abnahme und nimmt den Bau stillschweigend ab, vergibt er seinen Vorteil. Er muss nach der Abnahme auch gleich die Schlussrechnung bezahlen, darauf hat der Bauunternehmer ein Recht. Später entdeckte Mängel muss der Bauunternehmer zwar in der Regel auch noch beseitigen, aber damit hat er es Erfahrungen der Experten zufolge dann weniger eilig.?