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12.06.2009 - Baubranche

Mehr Sicherheit für Bauherren bei Handwerksleistungen

Mehr Sicherheit für Bauherren bei Handwerksleistungen
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Auftraggeber einer Handwerksleistung ein Recht darauf hat, dass diese wie vertraglich vereinbart ausgeführt wird. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung, Rückzahlung oder sogar Schadensersatz. Mit seiner Entscheidung gab der BGH einem Bauherren recht, der gegen eine Trockenbaufirma geklagt hatte.  Für Trennwände hatte diese anstatt imprägnierter Gipskartonplatten die nicht-imprägnierte Variante gewählt. Zwar attestierte ein Sachverständiger eine Leistung nach anerkannten Regeln der Technik, jedoch hatte der Bauherr ausdrücklich die qualitativ hochwertigere und teurere Variante bestellt. Das Gericht entschied, dass eine Nachbesserung auf Kosten des Handwerksbetriebs nicht unverhältnismäßig ist.