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09.02.2011 - Guter Rat

Tipp:
Auf versteckte Mehrkosten im Bauvertrag achten!

Tipp: Auf versteckte Mehrkosten im Bauvertrag achten!
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"Erdarbeiten bauseits" - steht dieser Passus im Bauvertrag, müssen Schlüsselfertighaus-Käufer wachsam sein. Denn was auf den ersten Blick nach einer Leistung des Bauunternehmers aussieht, muss in Wirklichkeit laut Verband Privater Bauherren der Bauherr selbst erbringen. Am Ende läuft diese Vertragspassage regelmäßig auf einen Extraauftrag für das ausführende Unternehmen hinaus. Der Ablauf ist stets gleich: Kurz vor Baubeginn weist der Unternehmer auf den Passus im Vertrag hin und fragt, wann der Bauherr die Erdarbeiten erledigen lässt. Der Bauherr ist ahnungslos und weil er davon ausging, die Erdarbeiten seien im Festpreis enthalten, hat er auch keine andere Firma mit den Erdarbeiten beauftragt. Damit dennoch zügig mit dem Bau begonnen werden kann, beauftragt er nun - zwangsläufig - seinen Anbieter zusätzlich auch noch mit den Erdarbeiten. Kaum ein Bauherr riskiert an dieser Stelle Verzögerungen oder gar einen Prozess, um die Rechtmäßigkeit dieser Klausel klären zu lassen. Der Bauunternehmer kassiert also über den vertraglich vereinbarten Festpreis hinaus. Das ist ärgerlich, aber legal, denn nur die zum Festpreis angebotenen Leistungen muss er auch erledigen. Deshalb Vorsicht: wo "bauseits" steht, lauern grundsätzlich versteckte Zusatzkosten. Der VPB rät: Solche Fallen möglichst vor Vertragsabschluss ausräumen. Und: Bei unerwarteten Extras immer erst nach den Kosten fragen.?