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26.01.2011 - Mieten & Vermieten

Tipp für Mieter:
Weißer Anstrich ist nicht Pflicht

Tipp für Mieter: Weißer Anstrich ist nicht Pflicht
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Mietvertragsklausel, die einen weißen Anstrich nach Beendigung des Mietverhältnisses vorschreibt, unwirksam ist.Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter gefordert, dass der Mieter die Wände seiner Wohnung im Rahmen der Schönheitsreparaturen weiß streichen soll - wie im Mietvertrag vereinbart.Mit seinem aktuellen Beschluss gab der Bundesgerichtshof dem Mieter recht, dessen Gestaltungsfreiheit durch die Farbvorgabe "weiß" bereits während des Mietverhältnisses zu sehr eingeschränkt sei. Durch die abgewiesene Forderung werden laut Gericht sogar die gesamten Schönheitsreparaturen unwirksam. Dem Vermieter wurde lediglich zugestanden, dass er die Wohnung in einer Farbgebung zurück erhält, die eine schnelle Weitervermietung ermöglicht.?