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11.01.2011 - Facility Management

Anwohner:
Kein Anspruch auf gestreute Straßen

Anwohner: Kein Anspruch auf gestreute Straßen
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In einem aktuellen Urteil entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem vorläufigen Verfahren, dass Anwohner keinen Anspruch oder Mitspracherecht haben, auf welche Weise die Gemeinde ihre Winterdienst-Pflicht wahrnimmt (AZ 6 L 539/10). Im vorliegenden Fall hatten die Kläger verlangt, dass die an ihrem Grundstück verlaufende Straße mit Salz oder einem Lava-Gemisch gestreut wird. Die Gemeinde ist einem entsprechenden Antrag zuvor nicht nachgekommen. Mit seiner Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht Aachen nun aktuell den Antrag ab. Zwar sei für bestimmte Straßen eine Reinigungs- und Räumungspflicht bei Schnee und Eis vorgeschrieben, jedoch bestehe kein Anspruch der einzelnen Anwohner auf ordnungsgemäße Erfüllung. Erst wenn durch Nichterfüllung einzelne Personen zu Schaden gekommen sind, können diese Schadensersatz von der Gemeinde verlangen.?