News-Archiv:

06.01.2011 - Mieten & Vermieten

Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen dulden

Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen dulden
© fotolia.com / webdata
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen, wenn der Vermieter zu dem Austausch eines veralteten Heizsystems bis 2020 verpflichtet ist.Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mieter geweigert, Bauarbeiten im Rahmen einer Heizsystem-Modernisierung zu dulden und verweigerte den Handwerkern den Zutritt zu seiner Wohnung. Seit den 70er Jahren wurden die Wohnungen mit Nachspeicheröfen beheizt und sollten durch eine Zentralheizung ersetzt werden.Der Bundesgerichthof gab nun aktuell dem Vermieter recht. Laut EnEV 2009 sei der Vermieter ab dem Jahr 2020 gesetzlich dazu verpflichtet, seine vor 1990 in Betrieb genommene Nachspeicherheizungen auszutauschen. Es sei daher vorausschauend und wirtschaftlich gedacht, diese Maßnahmen bereits früher anzustreben.?