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15.12.2010 - Mieten & Vermieten

Begründetes Mieterhöhungsverlangen gilt auch ohne Signatur

Begründetes Mieterhöhungsverlangen gilt auch ohne Signatur
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein maschinell erstelltes Schreiben ohne persönliche Unterschrift ausreicht, um eine Mieterhöhung zu verlangen (AZ VIII ZR 300/09).Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter die Miete für ein Einfamilienhaus erhöhen und sendete seinem Mieter ein maschinell erstelltes Informationsschreiben mit dem Vermerk "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig". Der Mieter weigerte sich jedoch, die Mieterhöhung zu zahlen und gab an, dass das Schreiben ohne die Unterschrift des Vermieters unwirksam sei.In seiner Entscheidung gab der Bundesgerichtshof dem Vermieter recht. Auch ohne Unterschrift sei ein nach § 558a BGB begründetes Mieterhöhungsverlangen gültig.?