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15.10.2010 - Mieten & Vermieten

Kaution muss nur auf insolvenzfestes Sonderkonto gezahlt werden

Kaution muss nur auf insolvenzfestes Sonderkonto gezahlt werden
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In einem aktuellen Urteil stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Mieter eine Mietkaution nur auf ein insolvenzfestes Sonderkonto einzahlen müssen (AZ VIII ZR 98/10). Im vorliegenden Fall hatten die Mieter die Zahlung der bei Mietvertragsabschluss vereinbarten Kaution davon abhängig gemacht, dass der Vermieter ihnen ein insolvenzfestes Sonderkonto für die Überweisung nennt.Der Vermieter weigerte sich und kündigte den Mietern, weil die Kautionszahlung ausblieb. Zu Unrecht, wie jetzt der Bundesgerichtshof feststellte. Die Mieter waren berechtigt, die Stellung der Kaution davon abhängig zu machen, dass der Vermieter ihnen zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt."Das Urteil setzt den Willen des Gesetzgebers um und schafft Rechtssicherheit", begrüßt der Direktor des Deuschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die Entscheidung.?