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11.08.2010 - Guter Rat

Vorsicht beim Kauf von Seniorenwohnungen

Vorsicht beim Kauf von Seniorenwohnungen
© fotolia.com / fuxart
In Zukunft brauchen Menschen barrierearme, altersgerechte Wohnungen. Diese demografische Entwicklung nutzen immer häufiger auch Schlüsselfertiganbieter für ihre Geschäfte. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt aktuell davor, solche Wohnungen ungeprüft zu kaufen. "Es ist wie immer bei Kaufverträgen: Auf das Gedruckte kommt es maßgeblich an", erläutert VPB-Vorsitzender Thomas Penningh und führt aus: "Weder der Begriff "Seniorenwohnung" ist rechtlich definiert, noch die Bezeichnungen "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht". Letzten Endes steht dem Käufer immer nur das zu, was im Vertrag steht." Weil Vertragsentwürfe häufig zu wünschen übrig lassen und Käufer oft benachteiligen, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf sich in einem Urteil mit dieser Art von Werbung auseinandergesetzt und dabei festgestellt: Beschreibt ein Bauträger die von ihm erstellte Wohnungseigentumsanlage in der Werbung als "Seniorenresidenz" und bewirbt er die von ihm vertriebenen Eigentumswohnungen mit Prädikaten wie "behinderten- und rollstuhlgerecht", so ist die Übereinkunft des Bauträgers und des Erwerbers dahin auszulegen, dass die Wohnungen und das Objekt "Seniorenresidenz" den Qualitätsrichtlinien der DIN 18025 entsprechen sollen." (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - 23 U 11/08). Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nach Ansicht des VPB eine große Hilfe für Verbraucher, denn die DIN 18025 regelt das barrierefreie Bauen im Detail und ist in vielen Bundesländern sogar Grundlage der Landesbauordnung. Wer also auf der sicheren Seite sein will, sollte seine "Seniorenresidenz" einer gründlichen Prüfung unterziehen. Das gilt vom Kaufvertrag bis hin zur Bauabnahme der fertigen Wohnung. Weitere Informationen zum Thema stehen unter www.vpb.de bereit.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)<br />