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05.07.2010 - Mieten & Vermieten

Schnarchender Nachbar in Altbau muss toleriert werden

Schnarchender Nachbar in Altbau muss toleriert werden
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Das Amtsgericht Bonn hat aktuell entschieden, dass nachbarliches Schnarchen kein Grund zur Kündigung oder Minderung der Miete darstellt (AZ 6 C 598/08).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einer Wohnung aus der Gründerzeit "in ruhiger Lage" und "top renoviert" zur Miete angeboten. Nachdem die Mieter sich unmittelbar nach Einzug über das "laute Schnarchen" des Nachbarn beschwerten, minderten sie die Miete und kündigten drei Wochen später den Mietvertrag fristlos auf Basis von "arglistiger Täuschung". Der Vermieter hätte die Wohnung mangelhaft isoliert und auf die Hellhörigkeit der Wohnung vor Vertragsabschluss hinweisen müssen.Mit ihrem aktuellen Urteil gaben die Richter nun dem Vermieter recht. Die Wohnung verfüge über eine ausreichende Schallisolierung und sei daher nicht mangelhaft ausgeführt worden. Mieter einer klassischen Altbauwohnung müssen aufgrund des Gebäudealters Geräusche aus der Nachbarwohnung tolerieren, so das Gericht weiter. Eine Minderung der Miete sowie eine außerordentliche Kündigung seien damit also nicht gerechtfertigt. ?