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23.06.2010 - Mieten & Vermieten

Mieterhöhung durch einfachen Mietspiegel möglich

Mieterhöhung durch einfachen Mietspiegel möglich
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der einfache Mietspiegel eine Mieterhöhung begründen kann. Dies gilt auch, wenn bereits der qualifizierte Mietspiegel eingeführt wurde (AZ VIII ZR 99/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter unter Berufung auf den einfachen Mietspiegel der Nachbarstadt 77,- Euro Mieterhöhung angesetzt. Sein Mieter weigerte sich jedoch, die erhöhte Miete zu bezahlen.Der BGH gab nun aktuell dem Vermieter recht, da dieser laut Gericht seine Mieterhöhung ordnungsgemäß begründet habe. Da für den Wohnort kein Mietspiegel existiert, ist die Berufung auf den Mietspiegel der Nachbarstadt aufgrund der Vergleichbarkeit der beiden Städte ausreichend. Der einfache Mietspiegel gebe zwar nicht die ortsübliche Vergleichsmiete wieder, ist jedoch ein entsprechender Anhaltspunkt für Mietberechnungen.?