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18.06.2010 - Mieten & Vermieten

Schimmelschäden:
10 % Mietminderung möglich

Schimmelschäden: 10 % Mietminderung möglich
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Norderstedt, dass Schimmelbildung an mehreren Stellen eine Mietminderung von mindestens zehn Prozent begründen kann (AZ 42 C 561/08).Im vorliegenden Fall hatten Mieter im Fensterbereich der Schlaf- und Kinderzimmer sowie an der Balkontür im Wohnbereich Schimmelbildung festgestellt. Daraufhin zeigten sie den Schaden beim Mieter an und minderten die Miete.Nachdem ein Sachverständiger den fehlerhaften Einbau der Fenster als Grund für die Schimmelbildung festgestellt hatte, sah das Gericht eine Mietminderung als gerechtfertigt an und gab den Mietern recht.