News-Archiv:

16.06.2010 - Mieten & Vermieten

Widerspruch gegen Mietverlängerung bereits bei Kündigung wirksam

Widerspruch gegen Mietverlängerung bereits bei Kündigung wirksam
© fotolia.com / webdata
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BHG), dass ein Vermieter der Fortführung eines Mietverhältnisses bereits in der Kündigung widersprechen kann. Eine stillschweigende Zustimmung des Mietverhältnisses sei auch dann nicht gegeben, wenn der Mieter über die Kündigungsfrist hinaus in der Wohnung bleibt (AZ VIII ZR 184/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf zu Ende Februar 2008 gekündigt. Da der Mieter nicht fristgemäß auszog, reichte der Vermieter Räumungsklage ein. Daraufhin zog der Mieter zwar aus, weigerte sich jedoch die Kosten für das Räumungsverfahren zu zahlen.Der BGH gab nun dem Vermieter recht. Die Begründung: Aufgrund der Kündigung hätte der Mieter Ende Februar 2008 ausziehen müssen. Da der Vermieter einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wirksam widersprochen hat, hatte der Mieter kein Recht, nach Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung zu bleiben und muss nun die Prozesskosten tragen.?