News-Archiv:

20.05.2009 - Steuern & Finanzierung

Grunderwerbssteuer abhängig von Meistgebot bei Zwangsversteigerung

Grunderwerbssteuer abhängig von Meistgebot bei Zwangsversteigerung
Wurde sich im Rahmen einer Zwangsversteigerung mit dem Pfändungsgläubiger über die Zahlung eines unter dem Meistgebot liegenden Kaufpreises geeinigt, führt dies jedoch nicht zu einer Minderung der Grunderwerbssteuer. Dies bestätigte das Finanzgericht in einem aktuellen Urteil.Bei der betreffenden Zwangsversteigerung hatte sich der Klöger mit seiner Gläubigerbank über die Ablösung einer Hypothek mittels Zahlung eines unter dem Meistgebot liegenden Betrags geeinigt und beantragte die Herabsetzung der Grunderwerbssteuer beim zuständigen Finanzamt.Mit der Begründung, dass eine Herabsetzung der Grunderwerbssteuer erst nach der rechtswirksamen Herabsetzung des Meistgebots entsteht, wies das Finanzamt die Klage ab.