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02.06.2010 - Mieten & Vermieten

Beweispflicht bei zerbrochenem Schlüssel

Beweispflicht bei zerbrochenem Schlüssel
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Das Amtsgericht Halle entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter im Falle eines zerbrochenen Schlüssels zunächst eine unsachgemäße Handhabung von Seiten des Mieters nachweisen müssen, bevor Anspruch auf Schadensersatz besteht (AZ 93 C 4044/08).Im vorliegenden Fall war ein Briefkastenschlüssel eines Mieters abgebrochen. Dieser zeigte den Schaden umgehend bei seinem Vermieter an, der das Schloss daraufhin austauschen ließ. Die Kosten über 75,45 Euro sowie die entstandenen Anwaltskosten forderte der Vermieter anschließend vor Gericht ein.Das Amtsgericht Halle entschied jedoch zugunsten des Mieters. Zwar müsse dieser gemietete Sachen schonend und pfleglich behandeln, die Beweispflicht für eine schuldhafte Tat liege jedoch bei dem Vermieter. Dem Schlüsselbruch legten die Richter darüber hinaus eine übliche Materialermüdung zu Grunde.?