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29.04.2010 - Baubranche

Tipp:
Bei Schallschutz auf Sachverständigen setzen

Tipp: Bei Schallschutz auf Sachverständigen setzen
© Verband Private Bauherren e.V. (VPB)
Schallschutz spielt im Wohnungsbau eine wichtige Rolle und wird über die DIN 4109 von 1989 geregelt. Diese Norm entspricht nach wie vor dem anerkannten Regeln der Technik, aber nur, wenn es darum geht, unzumutbaren Schallübertragung zu verhindern. F ür den heute üblichen Komfortwohnungsbau gibt es allerdings deutlich bessere Schallschutzdämmmöglichkeiten. Deshalb hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass für solche modernen Bauwerke die DIN 4109 keine anerkannte Regel der Technik mehr ist, was den zum normalen Wohnen erforderlichen Schallschutz betrifft. Aus diesem Grund rät der Verband Privater Bauherren (VPB) Käufern und Bauherren schlüsselfertiger Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, sich nicht mit dem Schallschutz Nach DIN 4109 abspeisen, sondern sich im Vorfeld vom Sachverständigen über die technischen Schallschutzmöglichkeiten beraten lassen.?