News-Archiv:

28.04.2010 - Wirtschaft & Politik

IVD legt Gesetzesentwurf gegen Mietnomadentum vor

IVD legt Gesetzesentwurf gegen Mietnomadentum vor
© Immobilienverband Deutschland (IVD)
Der Immobilienverband IVD hat einen Gesetzentwurf zur beschleunigten Räumung von Mietwohnungen bei Mietnomadentum vorgestellt. Der Vorschlag soll die Verfahrensdauer und den Zeitraum bis zur tatsächlichen Räumung der Wohnung verkürzen. Der materielle Schaden durch Einmietbetrüger kann für Vermieter schnell zur Existenzbedrohung werden. Selbst bei klaren Fällen vergehen bis zur Räumung der Wohnung häufig bis zu 18 Monate. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll dazu beitragen, die Umsetzung der Koalitionsaussage zum Mietnomadentum zu beschleunigen.Alle Änderungsvorschläge im Überblick: Die Nichtzahlung der Mietsicherheit wird neuer gesetzlicher Kündigungsgrund. Eine Mietsicherheit wird bei Verzug mit Teilraten insgesamt fällig. Die 2-monatige "Schonfrist" läuft bereits ab Zugang der Kündigung. Die "Güteverhandlung" ist obligatorisch und soll spätestens drei Wochen nach Klageerhebung stattfinden. Die Zahlung der Nutzungsentschädigung ist Bedingung einer Räumungsfrist. Auch der Wohnraummieter kann sich durch notarielle Urkunde der Vollstreckung unterwerfen. Die "Berliner Räumung" wird zur gesetzlich geregelten Option. Bei Zahlungsverzug zu Beginn des Mietverhältnisses wird eine einstweilige Räumungsverfügung möglich. Anberaumung und Durchführung des Räumungstermins sind fristgebunden. Für eine neue Unterkunft werden staatliche Transferleistungen erst nach Beendigung des bisherigen Mietverhältnisses gewährt. Staatliche Transferleistungen müssen stets direkt an den Vermieter gezahlt werden. ?