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01.04.2019 - Mieten & Vermieten

Mieter darf Vermieter nicht vorsätzlich an den Pranger stellen

Mieter darf Vermieter nicht vorsätzlich an den Pranger stellen
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Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter und Mieter im Streit aneinandergeraten. Wendet dabei eine Partei unfaire Methoden an, kann die Sache schnell zum Gerichtsfall werden.   Doch was war passiert? Ein Mieter lag wegen einer – aus seiner Sicht – falschen Betriebskostenabrechnung mit dem Vermieter im Streit. Da sich keine Klärung abzeichnete und der Mieter das Recht auf seiner Seite sah, wandte er sich an einen privaten Fernsehsender. Dieser schickte ein Reporterteam zum Privathaus des Vermieters, um Fragen zu stellen. Zusätzlich stellte der Reporter Nachforschungen bezüglich der Betriebsnebenkostenabrechnung an. Aufgrund dieses Vorgehens kündigte der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter fristlos und klagte zudem auf Räumung der Wohnung. Nachdem der Mieter die Wohnung geräumt hatte, musste noch ein Gericht entscheiden, ob der Mieter die Kosten des Räumungsprozesses tragen muss.   Die zuständigen Richter am Amtsgericht Wiesbaden entschieden, dass der Mieter auch die Räumungsprozesskosten tragen muss (AZ 93 C 4456/13). Zudem wiesen die Richter in ihrer Urteilsverkündung darauf hin, dass das Verhalten des Mieters im Zusammenhang um den Streit der Betriebskostenabrechnung unsachlich war und lediglich dazu diente, den Vermieter an den Pranger zu stellen. 

Quelle: Amtsgericht Wiesbaden