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24.04.2018 - Energieeffizienz

Energieausweis:
Neue Vorgaben und schärfere Regeln

Energieausweis: Neue Vorgaben und schärfere Regeln
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Seit rund 10 Jahren verlangt der Gesetzesgeber, dass Eigentümer beim Verkauf oder der Vermietung ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Da viele dieser Ausweise 2018 und 2019 ihre Gültigkeit verlieren, sollten Eigentümer von älteren Gebäuden ihre Ausweise überprüfen. Denn kann der Ausweis nicht wie gefordert vorgelegt werden, drohen den Besitzern Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Der Energieausweis soll Mietern und Käufern einen Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie geben. Er erfasst den Zustand des Gebäudes, der Heizung und berechnet den Energiebedarf. Welche Variante des Energieausweises für das jeweilige Gebäude erstellt werden muss, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten  sowie dem energetischen Zustand ab. Um in Sachen Energieausweis auf dem neuesten Stand zu sein, rät das Magazin Finanztest, sich an den konkreten Energiekennzahlen zu orientieren und dann mit den Vergleichswerten aktueller Ausweisformulare zu vergleichen. Ob Eigentümer den teureren Bedarfsausweis erstellen lassen müssen oder ob sie mit dem günstigeren Verbrauchsausweis auskommen, erklärt die Stiftung Warentest ebenfalls in der aktuellen Ausgabe.

Quelle:  Stifrtung Warentest