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22.09.2017 - Guter Rat

Eigentümerversammlung:
Tipps für die ordnungsgemäße Einladung

Eigentümerversammlung: Tipps für die ordnungsgemäße Einladung
Eigentümerversammlungen sind das entscheidende Gremium einer Wohnungsgemeinschaft. Aus diesem Grund müssen sie sorgfältig vorbereitet werden und Formalitäten einhalten. Bereits in der Einladung müssen wesentliche Informationen enthalten sein, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS aktuell mit. Die Experten beziehen sich dabei auf einen aktuellen Fall, in dem die Bepflanzung auf einer Sondernutzungsfläche in einer Eigentümergemeinschaft zur Debatte stand. In der Einladung war jedoch nicht von einer Abstimmung die Rede, weswegen die abwesenden Eigentümer von dem Beschluss der Versammlung überrascht waren und dagegen vorgingen. Das Gericht entschied im Sinne der Kläger. Eine geplante Beschlussfassung muss in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung klar erkennbar sein, ansonsten ist der gefasste Beschluss rechtswidrig.