News-Archiv:

17.03.2017 - Leben & Wohnen

Stromrechnungen bei Verzug:
Oft überzogen und intransparent

Stromrechnungen bei Verzug: Oft überzogen und intransparent
© PhotoDune.net / haveseen
Die Verbraucherzentrale NRW teilt aktuell mit, dass Stromversorger im Falle eines Zahlungsverzuges erhebliche Mahn- und Verzugskosten ansetzen – je nach Wohnort und Anbieter können diese erheblich variieren. Insgesamt 109 Grundversorger in Nordrhein-Westfalen hat die Zentrale im Rahmen des Projektes „NRW bekämpft Energiearmut“ untersucht. Säumige Kunden müssen für eine Mahnung per Post zwischen 1,50 Euro und 7 Euro zahlen. Lediglich 15 der 109 Versorger verlangten für eine Mahnung mit 2,50 Euro den von der Verbraucherzentrale angesetzten Preis. Für per Brief angekündigte Stromsperren müssen Kunden zwischen 2,50 Euro und 30 Euro zahlen. Bei Sperre und Wiederanschluss werden sogar zwischen 27,48 Euro und 190,40 Euro berechnet. Zudem bemängeln die Verbraucherschützer eine fehlende Transparenz bei den untersuchten Entgelten und teils überhöhte Gebühren. Sie empfehlen Versorgern eine moderatere Entgeltpolitik, um eine Verschuldung der Verbraucher zu vermeiden.