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09.12.2016 - Guter Rat

Rauchwarnmelder:
Hausbesitzer müssen bis 2017 nachrüsten

Rauchwarnmelder: Hausbesitzer müssen bis 2017 nachrüsten
© Fotolia.de / peshkova
Am 01. Januar 2017 tritt das neue Gesetz zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Kraft. Zum einen müssen Neubauten in allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, zum anderen schreiben fast alle Kommunen die Nachrüstung in Altbeständen vor. Zwar ist keine Kontrolle der ordnungsgemäßen Installation vorgesehen, doch sollten Hausbesitzer laut Verband Privater Bauherren e.V. nichts desto trotz ihrer Pflicht nachkommen, um einen sicheren Brandschutz zu gewährleisten. Bei der Auswahl sollten Hausbesitzer auf das Qualitätszeichen „Q“ sowie die DIN Angabe „EN 14604“ auf den Geräten achten. Die Empfehlungen des VPB gehen sogar noch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus: Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten und im schlimmsten Falle Leben zu retten, raten die Experten dazu, alle Räume außer Bad und Küche mit Rauchwarnmeldern auszustatten.