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23.12.2009 - Mieten & Vermieten

Späte Betriebskostenabrechnung kann Folgen haben

Späte Betriebskostenabrechnung kann Folgen haben
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Wird die Betriebskostenabrechnung einem Mieter zu spät im Jahr zugestellt, müssen Nachzahlungen gegebenenfalls nicht gezahlt werden. So entschied das Landgericht Waldshut-Tiengen in einem aktuellen Urteil (AZ 1 S 19/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007 am 31.12.2008 um ca. 17.00 Uhr in den Briefkasten geworfen. Da der Mieter diesen bereits um 15 Uhr geleert hatte, hat er die Abrechnung erst am 02.01.2009 erhalten. Die in der Abrechnung aufgeführte Nachzahlung von 652,43 Euro verweigerte er mit der Begründung, dass die Abrechnungsfrist nach §556 Abs. 3 S.2 versäumt worden war.Nach Auffassung des Gerichts konnte nicht damit gerechnet werden, dass der Mieter seinen Briefkasten am 31.12.2008 noch leert, da die Post in dieser Region spätestens am frühen Nachmittag ausgetragen ist.?