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17.05.2016 - Facility Management

Wie kommt ein Anliegen auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung?

Wie kommt ein Anliegen auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung?
© PhotoDune.net / copperpipe
Die Mülltonnen sind überfüllt, Blumenbeete werden nicht gepflegt, die Heizungsanlage ist nicht richtig ausgesteuert - diese und viele weitere Ärgernisse gehören zum Alltag von Wohnungseigentümern. Klären lassen sie sich am besten auf der jährlichen Eigentümerversammlung wie Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) weiß. Der Verband gibt hilfreiche Tipps, wie ein Anliegen auf die Tagesordnung der Versammlung kommt. Generell kann jeder Eigentümer direkt beim Verwalter oder beim Verwaltungsbeirat beantragen, dass bestimmte Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Drei Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.
  • Der Antrag muss rechtzeitig bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin eingehen und der Verband empfiehlt, wenigstens vier Wochen vorher mit dem Verwalter Kontakt aufzunehmen, damit dieser ausreichend Zeit hat, alles vorzubereiten. Eingereicht werden sollte der Antrag schriftlich als Beschlussantrag.
  • Das betreffende Anliegen muss ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und vernünftig, wirtschaftlich sowie im Interesse aller Eigentümer sein.
  • Der beantragte Tagesordnungspunkt darf nicht rechtsmissbräuchlich sein, wie WiE betont. Ein solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn Eigentümer mehrere Tagesordnungspunkte beantragen, die so umfangreich sind, dass ihre Klärung mehrere Stunden dauern würde.
Weigert sich der Verwalter trotz erfüllter Kriterien, den Tagesordnungspunkt aufzunehmen, bleibt nur der Gang vors Gericht - in der Regel eine langwierige und kostspielige Angelegenheit. Schafft es allerdings ein Viertel der Eigentümer, sich zusammenzuschließen, können sie gemeinsam eine gesonderte Eigentümerversammlung beantragen, die das Ziel hat, ihr Anliegen zu besprechen. Befürchten Eigentümer Schwierigkeiten, ihr Anliegen auf die Tagesordnung zu bekommen, sollten sie sich frühzeitig Mitstreiter suchen. Verwalter, die sich dem Willen einer Mehrheit gegenübersehen, sind laut WiE in der Regel bereit, ihn zu erfüllen.