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09.11.2009 - Mieten & Vermieten

Schadenersatz vom Vermieter, wenn der Vormieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumt

Schadenersatz vom Vermieter, wenn der Vormieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumt
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Wenn eine neu vermietete Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Vormieter geräumt wird, ist der Vermieter zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet, wenn dem Nachmieter dadurch Kosten entstanden sind.Ein Mieter hatte die Wohnung über einen Makler gefunden und diesem bereits eine Courtage gezahlt. Nachdem sich herausstellte, dass der Vormieter die Wohnung nicht pünktlich räumen würde, forderte der Nachmieter vom Vermieter die Zahlung der Courtage und wollte den Mietvertrag rückgängig machen. Der Vermieter verwies ihn jedoch an den Vormieter und war der Meinung, dass dieser den Schadenersatz zu zahlen hat.Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den Vermieter daraufhin zu einer Zahlung von 500 Euro Schadenersatz gegenüber dem Nachmieter (Az: 33 C 457/09).Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ausschließlich der Vermieter der Vertragspartner des Nachmieters sei und daher die Schadenersatzansprüche nur gegen diesen geltend gemacht werden könnten. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, den Vormieter in Regress zu nehmen.?