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24.04.2015 - Mieten & Vermieten

Wer auf nasser Treppe läuft und stürzt, ist selbst schuld

Wer auf nasser Treppe läuft und stürzt, ist selbst schuld
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Wer im frisch geputzten Treppenhaus die Treppe nutzt, obwohl sie noch nass ist, tut dies auf eigene Gefahr - auch wenn kein "Frisch-geputzt-Warnschild" aufgestellt wurde. Diese schmerzhafte Erfahrung musste ein 51-jähriger Mieter aus München machen, der auf der nassen Treppe ausrutschte, stürzte und sich so verletzte, dass eine Operation am rechten Oberarm erforderlich war. Eine elf Zentimeter lange Narbe, dauernde Schmerzen, eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit sowie eine Depression führten zwar dazu, dass der Mann wegen einer 50-prozentigen Schwerbehinderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhielt, seine Klage auf 80.000 Euro Schmerzensgeld plus Schadensersatz von der Vermieterin wies das AG München jedoch ab (AZ 454 C 13676/11). Der Mieter habe beim Benutzen des Treppenhauses die Sorgfalt außer Acht gelassen, die nach der Sachlage erforderlich gewesen sei, um sich selbst vor einem Schaden zu schützen und trage deshalb zu 100 Prozent Mitschuld. Wenn die Gefahr des Ausrutschens besteht, müsse er sich am Treppengeländer festhalten. Laut Zeugenaussagen sei das Treppenhaus zum Zeitpunkt des Sturzes erkennbar "klatschnass" gewesen und es habe überall nach Putzmittel gerochen. Indem er diese Warnung ignorierte und sich nicht am Treppengeländer festhielt, verwirkte der Mieter jedes Recht auf Ersatzansprüche gegenüber der Vermieterin.