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17.02.2015 - Wirtschaft & Politik

Schnellere Streitbeilegung für Wohnungseigentümer

Schnellere Streitbeilegung für Wohnungseigentümer
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Bis zum 9. Juli 2015 muss die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmern in Zukunft ohne teure Gerichtsverhandlungen beizulegen und betrifft laut wohnen im eigentum e.V. damit auch den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum. Streitigkeiten von Wohnungseigentümern mit gewerblichen Verwaltungen und anderen Dienstleistern sollen mit der VSBG in nur 90 Tagen beigelegt werden. Damit Wohnungseigentümer die VSBG richtig nutzen können, fordert wohnen im eigentum e.V., bei der Organisation der Schlichtungsstellen und -verfahren die Besonderheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums angemessen zu berücksichtigen. Sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als auch einzelne Wohnungseigentümer sollten demnach die außergerichtliche Streitschlichtung beantragen dürfen. Bei Konflikten mit externen Dienstleistern solle der Antrag auch durch die verantwortliche Hausverwaltung erfolgen dürfen. Schwierigkeiten sieht der Verein hinsichtlich der Fristen im WEG-Gesetz, denn bei Konflikten, für die eine Frist von einem Monat gilt, ist die zusätzliche Anrufung einer Schlichtungsstelle aus Zeitgründen nahezu unmöglich. Für diese Fälle schlägt wohnen im eigentum e.V. eine Ergänzung oder Anpassung im Wohneigentumsgesetz vor.

Quelle: wohnen im eigentum e.V.