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22.10.2009 - Mieten & Vermieten

Wohnungskündigung unzulässig bei Mietausfall durch Jobcenter

Wohnungskündigung unzulässig bei Mietausfall durch Jobcenter
Wird einem Mieter aufgrund von verzögerten Mietzahlungen, die von einem Jobcenter verursacht wurden, fristlos gekündigt, ist dies unzulässig. Dies bestätigter der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 64/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mietern fristlos gekündigt, weil die Mietzahlungen nicht zu Beginn des Monats, sondern am 11. April, 7. Mai, 6. Juni bzw. 8. Juli und damit unpünktlich eingingen. Die Mietzahlungen erfolgten durch das Jobcenter. Obwohl der Mieter das Jobcenter auf die Abmahnung des Vermieters hinwies, änderte die Behörde ihr Verhalten nicht und zahlte weiterhin unpünktlich."Die Entscheidung ist richtig. Unpünktliche Mietzahlungen des Jobcenters dürfen nicht zu einer Kündigung des Mieters führen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs. "Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern im Jobcenter auftreten, dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden."Laut Siebenkotten ist es wichtig, dass der Bundesgerichtshof klarstellt, dass sich der Mieter das Verschulden des Jobcenters nicht zurechnen lassen muss und dass es keinen Unterschied macht, ob die Miete an den Hilfebedürftigen selbst oder direkt an den Vermieter gezahlt wird.

Quelle: Deutscher Mieterbund (dmb)