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31.07.2014 - Wirtschaft & Politik

Mindestlohn birgt Haftungsrisiken für Wohnungseigentümergemeinschaften

Mindestlohn birgt Haftungsrisiken für Wohnungseigentümergemeinschaften
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Das Mindestlohngesetz hilft zwar Arbeitnehmern in schlecht bezahlten Branchen, bringt jedoch auch Haftungsrisiken für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit sich, wie der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) bekanntgibt. Das ab Januar 2015 geltende Gesetz betrifft laut DDIV auch Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer, die durch ihren Verwalter Unternehmen mit Handwerksarbeiten oder anderen Dienstleistungen beauftragen. Die WEG bzw. der einzelne Eigentümer, der den Auftrag erteilt, übernehmen dann die Haftung dafür, dass den Arbeitnehmern zum Beispiel für die Treppenhausreinigung der Mindestlohn gezahlt wird. Einschränkend weist der DDIV darauf hin, dass diese Haftung jedoch nur gilt, wenn die WEG bzw. der Eigentümer als Unternehmer im Sinne des Gesetzes handelt, eine Stellung, die für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden müsse. Sollte der Auftragnehmer oder entsprechende Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlen, kann der Arbeitnehmer diesen sogar von der WEG bzw. dem Eigentümer einfordern. Der DDIV rät deshalb, die rechtliche Stellung der WEG frühzeitig zu prüfen und Werk- oder Dienstleistungsunternehmen im Hinblick auf ihre Seriosität sorgfältig auszuwählen.

Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.