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20.01.2014 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Untervermietung rechtfertigt keine Ferienwohnung

Urteil: Untervermietung rechtfertigt keine Ferienwohnung
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Zustimmung zur Untervermietung nicht automatisch die Nutzung als Ferienwohnung erlaubt. Diese erfordert eine besondere Erlaubnis und muss neu vereinbart werden (AZ VIII ZR 210/13). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin im Jahr 2008 der Untervermietung ihrer Wohnung durch ihren Mieter zugestimmt. 2011 vermietete dieser die Wohnung jedoch tageweise als Ferienwohunung und inserierte eine entsprechende Anzeige im Internet. Trotz Abmahnung bot er die Wohnung weiterhin als Ferienwohnung an und weigerte sich nach fristloser Kündigung, die Wohnung zu räumen. Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell, dass keine Berechtigung bestand, die Wohnung an Touristen zu vermieten. Laut Gericht unterscheidet sich die touristische Vermietung von einer gewöhnlichen Untervermietung und bedarf separater Absprachen.