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10.09.2009 - Messen & Veranstaltungen

Interpellets 2009 stellt neue EU-Norm für Holzpellets vor

Interpellets 2009 stellt neue EU-Norm für Holzpellets vor
© Pixelio / Rainer Sturm
Ab 2010 stehen Verbrauchern europaweit einheitliche Holzpellets zur Verfügung. Innerhalb der EU-Norm lösen drei Qualitätsklassen die bisher verbreiteten länderspezifischen Regelungen ab. „Ein einheitlich genormter Brennstoff Holzpellets vereinfacht die Markt- und Handelsbeziehungen der Pelletsbranche zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und macht dem Verbraucher das Heizen mit Holzpellets noch bequemer als bisher“ sagt Hans-Martin Behr, Vorstandsmitglied des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes e.V. (DEPV).Vom 7. bis 9. Oktober wird die Interpellets 2009 in der Neuen Messe Stuttgart zum pulsierenden Zentrum der Pelletsbranche: Rund 150 Aussteller und 6.000 Besucher werden auf 7.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche erwartet. Die Interpellets 2009 bietet Auskünfte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, aktuellen Förderkonditionen und Holzpelletsanlagen als moderne Alternative zu fossilen Energien.Als erster Biomassebrennstoff werden Holzpellets künftig nach EU-Norm hergestellt. Bislang existieren beispielsweise in Deutschland und Österreich jeweils eigene Normen, in Deutschland werden Holzpellets per DINplus zertifiziert, in Österreich ist die ÖNORM auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Aufstrebende Pelletsmärkte mit eigenen Produktionen orientierten sich an diesen bestehenden Normen, haben jedoch auch eigene Regelungen und Qualitätssicherungen geschaffen. In Zukunft lösen drei Qualitätsklassen der Europäischen Pelletsnorm alle bisherigen Normen ab: Die Klassen A1, A2 und B.Neue Vorschriften gelten ab 1. Oktober auch für Hausbesitzer und Bauherren: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt, den Primärenergiebedarf um 30 Prozent zu senken. Der Transmissionswärmeverlust muss durch stärkere Dämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent gemindert werden. Seit 1. Januar 2009 gilt zudem bundesweit das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Es verpflichtet Bauherren bei Neubauten, einen Teil des Wärmebedarfs von Neubauten mit Solarenergie, Biomasse, Umwelt- oder Erdwärme zu decken. Bei beiden Vorschriften gibt es erhebliche Überlappungen: Wenn nun erneuerbare Energien, wie beispielsweise ein Pelletskessel oder Primärofen mit Wassertasche eingesetzt werden, senkt dies einerseits den Primärenergiebedarf, bei gleichzeitiger Wärmedämmung wird dieser Bedarf sogar noch unterschritten.

Quelle: Solar Promotion GmbH