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08.09.2009 - Nachbarschaftsfragen

Herbstlicher Laubfall muss geduldet werden

Herbstlicher Laubfall muss geduldet werden
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Fällt Laub des Nachbarn auf des Grundstück eines Eigentümers, muss er dies laut Urteil des Bundesgerichtshofs dulden (V ZR 102/03). Bereits 2003 fällte das Gericht die Entscheidung, die alljährlich im Herbst zahlreiche Nachbarschaftsstreits betrifft. Insbesondere gilt die Vorschrift, wenn das Grundstück sich in einer Gegend befindet, in der häufig Laubbäume vorkommen. Lediglich in Ausnahmefällen kann der Eigentümer erhebliche Kosten für Reinigung seiner Hausfassade oder Dachrinnen erstattet bekommen. Voraussetzung hierzu ist, dass er die Bäume dulden muss, obwohl sie über seine Grundstücksgrenze hinaus wachsen. Außerdem muss ein besonders intensiver Laubbefall nachgewiesen werden.