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08.08.2013 - Steuern & Finanzierung

Bund gewährt Steuerbonus für Abwasserleitungscheck

Bund gewährt Steuerbonus für Abwasserleitungscheck
© fotolia.de / Franz Pfluegl
Die regelmäßige Überprüfung von Leitungen und Rohrsystemen ist für jeden Hauseigentümer zu empfehlen. Wie die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund aktuell mitteilt, können die Kosten für eine sogenannte Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen als haushaltsnahe Handwerksleistungen steuerlich geltend gemacht werden.Obwohl das Finanzgericht Köln im vergangenen Jahr die steuerbegünstigung für die Überprüfung der Leitungen anerkannt hat (Urteil vom 18. Oktober 2012, AZ. 14 K 2159/12), weist die Finanzverwaltung entsprechende Anträge nach wie vor zurück. Haus & Grund empfiehlt, gegen die Einkommenssteuerbescheide offiziell Einspruch zu erheben und auf das oben genannte Urteil hinzuweisen. Die zuständigen Finanzämter müssen demnach das endgültige Urteil des Bundesfinanzhofes abwarten, der sich aktuell mit der Entscheidung des Finanzgerichts beschäftigt.

Quelle: Haus & Grund