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10.06.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Keine Farbvorschriften bei Fenster-Erneuerung

Urteil: Keine Farbvorschriften bei Fenster-Erneuerung
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht München, dass Mieter den Austausch von andersfarbigen Fenstern dulden müssen, wenn die Sanierung unbedingt erforderlich ist (AZ 473 C 25342/12).Im vorliegenden Fall war ein Vermieter vor Gericht gezogen, um die Duldung des Austausches von einigen Fenstern und der Balkontür durchzusetzen. Die Mieterin weigerte sich, da die weiße Farbe nicht mehr der Originalfarbe "Eiche braun" entsprach. Sie argumentierte, dass die Mietsache durch den Einbau der weißen Fenster massiv umgestaltet werden würde.Das Amtsgericht München gab jedoch dem Vermieter Recht. Da der Austausch der Fenster dringend erforderlich war, muss die Mieterin den Einbau dulden – auch wenn die neuen Fenster in einer anderen Farbe gefertigt wurden. Die Richter sahen dies jedoch im Rahmen der Zumutbarkeit.?