News-Archiv:
02.12.2013 -
Wissenswertes:
Haben Imker Eigentumsrechte an ihren Honigbienen?
Ja, der Imker ist als Eigentümer anzusehen und hat damit verbunden u.a. das Recht fremde Grundstücke zu betreten, um seinen Bienenschwarm zu verfolgen.
Quelle: Grabener Verlag GmbH