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02.12.2013 -

Wissenswertes:
Haben Imker Eigentumsrechte an ihren Honigbienen?

Wissenswertes: Haben Imker Eigentumsrechte an ihren Honigbienen?
flickr, blumenbiene
Ja, der Imker ist als Eigentümer anzusehen und hat damit verbunden u.a. das Recht fremde Grundstücke zu betreten, um seinen Bienenschwarm zu verfolgen.

Quelle: Grabener Verlag GmbH